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Startseite - Warning: Trying to access array offset on value of type null in /home/.sites/132/site69/web/m/rauchfang.php on line 237 - Abgasmessungen Infos

Liebe Freunde u. Kunden, wir alle wünschen Ihnen auch in diesem besonderen Jahr Alles Gute und ein friedvolles Weihnachtsfest! * Wir sind wieder ab 04.Jänner für Sie da! *


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Hier wird versucht häufige Fragen im Zusammenhang mit der wiederkehrenden Überprüfung (Abgasmessung) zu beantworten:

 

Ich habe zwei Heizkessel (z.B. Öl und feste Brennstoffe oder Pellets und alter Festbrennstoffkessel...). Muss bei beiden Heizkesseln die wiederkehrende Überprüfung (Abgasmessung) durchgeführt werden?


Wenn einer der beiden Kessel nachweislich nur als Ausfallsicherung dient (nicht mehr als 250 Benutzungsstunden jährlich), dann ist dieser "Reservekessel" nicht prüfpflichtig

 

Meine Heizungsanlage ist schon älter und wird die Emissionsgrenzwerte eventuell nicht mehr unterschreiten. Muss ich diese in diesem Fall sofort stilllegen bzw. ersetzen?


Wenn die Grenzwerte nicht erreicht werden, ist grundsätzlich durch eine Wartung/Fehlerbehebung zu versuchen, diese Grenzwerte einzuhalten.
Wenn nach dieser Wartung bzw. Fehlerbehebung eine neuerliche Überprüfung noch immer keine Unterschreitung der Grenzwerte ergibt, und festgestellt wird, dass die Grenzwerte nur nach Erneuerung der gesamten Anlage od. wesentl. Teile davon zu erreichen sind, so verlängert sich die Frist zur Mängelbehebung (Erneuerung der Anlage) auf höchstens zwei Jahre.
Diese Frist verlängert sich auf höchstens fünf Jahre, wenn die Emissionsgrenzwerte um nicht mehr als 100% und die Abgasverluste um nicht mehr als 20% überschritten werden.

 

Wie bereite ich meine Heizungsanlage für feste Brennstoffe (Scheitholz, Pellets, Hackgut) auf die Überprüfung vor?

 

Um gute Messergebnisse zu erzielen, muss Ihre Heizung zum Messzeitpunkt in der Hauptverbrennungsphase (normaler, nicht gedrosselter Betrieb) sein! Es muss eine Wärmeanforderung vorhanden sein! Wichtig ist auch ein für den Heizkessel passender, einwandfreier Brennstoff!
 

Dazu empfehlen wir Ihnen  in Abhängigkeit Ihrer Heizungsanlage folgendes:

Scheitholzkessel mit Pufferspeicher:  der Pufferspeicher sollte vorher „leer“ sein, der Heizkessel muss etwa 1 Stunde vor Ihrem vereinbarten Messtermin normal gefüllt und in Betrieb genommen werden

älterer Heizkessel ohne Pufferspeicher: es muss Wärme im Haus gebraucht werden, damit der Kessel nicht gedrosselt werden muss! (ev. auch für relativ „leeren“ Warmwasserboiler sorgen, und einige nicht ständig benützte Heizkörper zum Messzeitpunkt voll öffnen). Den Heizkessel etwa 30 Min. vor dem vereinbarten Messzeitpunkt normal einheizen

Pelletsheizung od. Hackschnitzelheizung:  falls Pufferspeicher vorhanden, sollte dieser vor der Messung weitgehend „leer“ sein. Ihre Heizung sollte etwa 30 Minuten vor dem vereinbarten Zeitpunkt eingeschaltet werden (zuvor bitte ca. 2 -3 Stunden vorher Anlage abschalten)

 

Stmk. Feuerungsanlagengesetz 2016

Stmk. Feuerungsanlagen Verordnung 2016